VG München: Nachbarklage, Baugenehmigung (Erneuerung und Ausbau, Dachgeschoss Vordergebäude, Errichtung Rückgebäude), Nachbarrechtliche Unbestimmtheit der Baugenehmigung/Bauvorlagen (verneint), Erfordernis einer Belichtungsstudie (verneint), Gebot der Rücksichtnahme, Ausreichende Belichtung im innerstädtischen Bereich, Rückwärtige Grenzbebauung, Vorrang des Planungsrechts, Abstandsflächen, Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften
Urteil vom 09.02.2026 – M 8 K 24.645